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Mit Erfolg in der DiGA Landschaft bestehen

Die Transformation hin zum digitalen Gesundheitswesen schreitet heutzutage immer weiter voran, um den Versicherten ein möglichst breites Versorgungsspektrum bieten zu können und Abläufe effizienter zu gestalten. Dabei spielen digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA ) vermehrt eine Rolle auch im Kontext von Ärztemangel und erheblich gestiegenen Versorgungskosten der gesetzlich Versicherten. Wie die DiGA-Landschaft sich in den letzten Jahren in Deutschland und seinen direkten Nachbarn entwickelt hat sowie ob die DiGA sich im Rahmen der integrierten Versorgung etablieren konnten, betrachten wir in diesem Beitrag. Des Weiteren werden wir beispielhaft Faktoren in den Fokus nehmen, welche für einen nachhaltigen Erfolg am Markt entscheidend sind. Abschließend wollen wir auch einen kleinen Einblick in das Weiterentwicklungspotenzial der digitalen Gesundheitsanwendungen geben.

Die digitale Gesundheitsanwendung

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens sind digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA) seit 2019 in Deutschland immer mehr verbreitet. Diese „digitalen Helfer“ sollen Patienten zusätzlich zur ärztlichen / therapeutischen Behandlung basierend auf digitalen Technologien unterstützen, um einen spezifischen medizinischen Zweck durch ihre entsprechende Hauptfunktion zu erfüllen. Dabei umfasst die primäre Funktion solcher digitalen Anwendungen Bereiche der Erkennung bzw. Überwachung von Krankheiten bis hin zur Linderung bzw. Kompensation von krankheits- bzw. behinderungsassoziierten Symptomatiken.

Solch eine Unterstützung kann dann gemäß dem Digitalen Versorgungsgesetz (DVG) für gesetzlich Versicherte über die Krankenkassen abgerechnet werden. Um erstattungsfähig zu sein ist dabei eine Listung nach erfolgter Bewertung durch das Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel (kurz BfArM) gemäß § 139e SGB V im sog. DiGA-Verzeichnis notwendig [1, 2].

Wann eine Listung für Sie als Medizinproduktehersteller sinnvoll wäre, wie der Ablauf einer solchen Listung ist (Stichwort „Fast-Track-Verfahren“) sowie welche grundlegenden Faktoren Sie zu bedenken haben, haben wir im ersten Teil dieser White-Paper-Serie zusammengefasst.

Status quo

Die DiGA-Landschaft in den letzten Jahren war stetig im Wachstum. Aktuell befinden sich 226 Anträge auf Listung beim BfArM, welche über das DiGA-Antragsportal eingereicht wurden. Davon sind 177 Anträge zur vorläufigen Aufnahme und Erprobung sowie 49 Anträge zur dauerhaften Aufnahme eingereicht worden (BfArM, Stand 12.03.2025).

Hierbei ist aber zu erwähnen, dass rückblickend nur ein gewisser Teil der eingereichten Anträge von Erfolg gekrönt war, wobei Hersteller eher ihren Antrag auf Listung zurückgezogen haben, als das der eingereichte Antrag durch das BfArM aktiv negativ beschieden wurde. Dies kann damit im Zusammenhang stehen, dass nach einem negativen Bescheiden eine Sperrfrist von 12 Monaten eintritt, bis ein erneuter Antrag auf Aufnahme eingereicht werden kann [3].

DiGA-Landschaft Deutschland – Aktuelle Zahlen und Fakten

In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der im DiGA-Verzeichnis aufgenommenen digitalen Gesundheitsanwendungen stetig zugenommen. Aktuell sind 69 DiGA in Summe im DiGA-Verzeichnis gelistet. 19 DiGA wurden dabei erst einmal vorläufig aufgenommen und 40 dauerhaft. Von den gelisteten DiGA, unabhängig ob vorläufig oder dauerhaft, sind 42 % in der Kategorie Psyche (u.a. Unterstützung bei Depression, Panikstörung/Angststörungen oder psychotischen Symptomen), gefolgt von 14,5 % im Bereich Unterstützung Muskeln, Knochen und Gelenke. DiGA zur Thematik Hormone und Stoffwechsel kamen noch auf 13 %.

Neben den aufgenommenen digitalen Gesundheitsanwendungen wurden aber auch 10 wieder aus der Listung gestrichen, was ca. 14,5 % entspricht. Die Gründe für eine Streichung aus dem DiGA-Verzeichnis waren dabei folgende:

  • Die DiGA wurde auf Antrag des Herstellers aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen (4).
  • Für die DiGA konnte kein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen werden (3).
  • Innerhalb des Erprobungszeitraums konnte die Erprobungsstudie für die gegenständliche DiGA nicht abgeschlossen werden. Entsprechend wurde im Erprobungszeitraum kein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen (1).
  • Keine genaue Angabe ersichtlich (2).

Dabei waren gemäß Änderungshistorie 4 DiGA dauerhaft im Verzeichnis gelistet, 4 vorläufig und bei 2 Anwendung waren keine Angaben vorhanden [4]. Die Abbildung 1 fasst den aktuellen Status der in Prüfung befindlichen und beschiedenen Anträge übersichtlich zusammen.

DiGA im europäischen Umfeld

Neben Deutschland sind auch in Frankreich und in Belgien DiGA bereits erstattungsfähig. In Belgien wird bereits seit April 2022 ein dreistufiges Zulassungsverfahren durchlaufen, um anschließend von den Krankenkassen eine Erstattung zu bekommen [6]. Des Weiteren hatte Frankreich im Mai 2023 ein Fast-Track-Verfahren namens PECAN eingeführt, dass der deutschen DiGA-Zulassung in vielen Aspekten ähnelt [7]. Zusätzlich zu Frankreich und Belgien plant auch Österreich seit Mitte 2023 ein DiGA-System einzuführen (Stichwort hier E-Health Strategie 2024-2030) [8]. Angestrebt ist dabei eine Einführung und Integration in die Gesundheitsversorgung bis 2026.

DiGA im Rahmen der integrierten Versorgung – Erfolgsmodell oder fraglicher Nutzen?

Nach nunmehr 6 Jahren mit DiGA stellt sich natürlich die Frage, ob die digitalen Helfer die medizinische Versorgung spürbar verbessern konnten. Aus Sicht von Vertretern des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV), des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes sowie der Verbraucherzentralen kann hinter diesen Punkt eher ein „Fragezeichen“ gesetzt werden. In Gastbeiträgen in einem Artikel der AOK aus 2024 stehen diese den DiGA eher kritisch gegenüber. Folgende Kritikpunkte wurden aufgeworfen [9]:

  • DiGA bleiben in der Realität hinten den hohen Erwartungen eher zurück und verbessern so die gesundheitliche Versorgung somit nicht spürbar
  • Hersteller rufen unverhältnismäßig hohe Preise auf, wobei von einigen vorläufig gelisteten DiGA der Nutzen unklar ist
  • Anforderungen an Datenschutz und Produktqualität sind nicht immer ausreichend
  • Therapieersetzende Funktionen oder übertriebene Versprechen untergraben den unterstützenden Gedanken der eigentlichen konservativen Therapie und sind so mit Risiken für die Patientensicherheit verbunden
  • DiGA sind für verordnende Ärzte und Psychotherapeuten eher ungewohnt und werden daher eher ungern verordnet, da auch die Wirksamkeit in Teilen noch nicht eindeutig gezeigt wurde (bei vorläufiger Listung) und so weiterer Forschungsbedarf nötig ist
  • Verschiebung / Entwertung von bewährten Evidenzkriterien zur Verschreibung einer DiGA, die vor einer Aufnahme in die Regelversorgung erfüllt werden müssten
  • Informationsdefizit hinsichtlich Anwendungsspektrum, Nutzen und Wirksamkeit bei Verordnern und Patienten

Verbände und Interessenvertreter stehen somit DiGA aufgrund der hohen Kosten und einem fraglichen Nutzen eher kritisch gegenüber. Auch sollte der gesetzliche Rahmen für DiGA nachgebessert werden, um den therapeutischen Nutzen klar in den Fokus zu stellen. Gleichzeitig wird aber anerkannt, dass DiGA das Potenzial zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und zur stärkeren Vernetzung der verschiedenen Versorgungsangebote bieten [10].

Aber ist diese Kritik gerechtfertigt? Natürlich sind die einen oder anderen Aussagen der entsprechenden Vertreter in einem gewissen Kontext zu sehen, z.B., dass sich gesetzliche Krankenkassen sowie Verordner über hohe Kosten für diese nie freuen werden. Korrekt ist, dass es vor allem zwischen dem Preis der DiGA-Anwendung bei initialer Listung zu dem tatsächlichen Preis nach Verhandlungen zwischen den Herstellern und den gesetzlichen Krankenkassen eine deutliche Reduktion des initial aufgerufenen Preises gibt. DiGA-Hersteller dürfen innerhalb bestimmter Regeln für die ersten 12 Monate, in denen die App im Verzeichnis gelistet ist, einen Preis festlegen, ab dem 13. Monat gilt aber ein zwischen Krankenkassen und Hersteller ausgehandelter Preis [11]. Daher gibt es auch eine der Forderungen des GKV-Spitzenverbandes, dass Preise bereits ab dem ersten Tag zwischen der GKV und den Herstellern verhandelt werden sollten. Dieses Verfahren wird beispielsweise für die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) angewendet, welche nur mit bestätigtem medizinischem Nutzen verordnet werden und über eine Erstattungsobergrenze von 150 € pro Quartal verfügen [12].

Im Vergleich zu den oben genannten Verbänden bzw. Institutionen stellt der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) naturgemäß eher eine positivere Bilanz aus. Der Verband sieht das kontinuierliche und nachhaltige Wachstum am DiGA-Markt als positive Entwicklung. Dieses Wachstum hat dabei positive Auswirkungen auf u.a. Investitionen, Forschung und Entwicklung. Auch sieht der Verband das Erprobungsjahr im Vergleich zur GKV als ein wichtiges Instrument, um für eine Vielzahl von Krankheitsbildern ein digitales Versorgungsangebot bieten zu können.

Zusätzlich wird hervorgehoben, dass sowohl für eine vorläufige als auch für eine dauerhafte Listung ein positiver Versorgungseffekt mittels randomisiert-kontrollierter klinischer Studie nachgewiesen werden musste.

Der SVDGV sieht aber noch Nachholbedarf bei der Bekanntmachung von DiGA bei Patienten, Ärzten und Psychotherapeuten. Das fehlende Bewusstsein für diese neuartige Versorgungsform würde dazu führen, dass diese seltener verordnet werden und so die Zugänglichkeit für geeignete Patienten beschränkt wird. Dies wäre aber ein entscheidender Faktor, um das zukünftige Versorgungspotenzial ausschöpfen zu können [13].

Und wie stehen DiGA bei denen im Ansehen um die es zentral geht: Ihren Nutzern?

Diese Frage zu beantworten ist komplex. Valide Zahlen großer Kohorten sind dabei selten anzutreffen. Für einen Beitrag des Frauenhofer-Instituts von Ende 2023 wurden im Apple App Store für dauerhaft / vorläufig aufgenommene DiGA und die jeweils Top-100 (nach Beliebtheit – nicht Bewerung) der kostenpflichtigen / kostenfreien Apps im medizinischen Bereich ein Vergleich über die Zufriedenheitsbewertungen angestellt. Dabei lag die durchschnittliche Sternebewertung dauerhaft aufgenommener DiGA bei nur 3,68 / 5, für die temporär aufgenommenen DiGA bei 3,50 / 5 Sternen. Währenddessen liegt der Schnitt für die Top-100-Applikationen bei 4,10 / 5 Sternen.

Somit besteht ein substanzieller Unterschied zwischen den beliebtesten Gesundheits-Apps im App Store und den DiGA-Vertretern. Gemäß eines Beitrag des Frauenhofer-Instituts hat dies damit zu tun, dass die Texte der Top-100 Apps bei Nutzern eher eine positivere Assoziation erzeugen als die der DiGA (Untersuchung mittels BERT-Modells).

Bei den am besten bewerteten DiGA wurde besonders häufig die einfache Bedienung, die Möglichkeit der Interaktion (Fragen stellen, Antworten erhalten, Beratung, Chat) und das Informationsangebot hervorgehoben [12].

Ebenfalls fand der DiGA-Report 2022 der Techniker Krankenkasse Erwähnung. Nach diesem stimmten circa 63 % der Befragten der Aussage zu, dass ihnen die DiGA (eher) hilft, ihre Beschwerden zu lindern. Zusätzlich wurden die unzufriedenen Nutzer nach den Gründen für ihre Ablehnung gegenüber der verwendeten DiGA gefragt. Am häufigsten wurde ein ausgebliebener Mehrwert im Vergleich zu anderen Web- und App-Anwendungen (26,6 %), eine geringe Individualisierung und Ausrichtung auf die spezifischen Probleme der Nutzer (24,5 %) und mangelnde Anwendungsfreundlichkeit (16,3 %) als Ursachen beschrieben [14].

Auf Seiten der Ärzte sahen bei einer Umfrage der Stiftung Gesundheit etwa 40 % ihre begrenzte Vertrautheit mit der digitalen Innovation als einen Faktor an, der ihre Akzeptanz negativ beeinflusste. Hingegen würde bei 66 % der befragten Mediziner eine vorhandene klinische Evidenz ihre Akzeptanz tendenziell steigern. Weiterhin wurden folgende Probleme benannt: komplizierter DiGA-Aktivierungsprozess (34 %), unzureichendes Informations­material (32 %) und eine fehlende Mög­lichkeit, eine An­wen­dung zu testen (47 %)[15].

Zusammenfassend bleibt es daher zukünftig diskutabel, ob diese Ak­zep­tanz- bzw. Nutzerzufrieden­heits­werte die hohen Kosten, welche mit den DiGA verbunden sind, rechtfertigen können.

„Survival of the Fittest“: Kritische Erfolgsfaktoren

Ist der Meilenstein der Listung für eine DiGA erreicht, gilt es im DiGA-Verzeichnis sesshaft zu werden. Wie wir bereits zuvor bemerkt haben, bedeutet eine vorläufige Aufnahme (sowie auch eine dauerhafte Listung) nicht das Ende des Weges. Das Pro­dukt muss sich nun im klinischen Umfeld weiter beweisen und Akzeptanz bei den Nutzern erreichen. Dies schließt z.B. auch das Bestehen gegenüber Kon­kurrenz­produkten mit ein, die nach und nach auf den Markt drängen werden. Vielleicht ist sogar der großartige Erfolg des Produktes für jemanden ein vergleichbares Pro­dukt zu entwickeln. Daher gilt es bereits im Rahmen der Ent­wick­lung sowie während des Prozesses der Lis­tung kritische Erfolgsfaktoren zu be­rück­sich­tigen, die Bestehen am Markt ge­währ­leisten.

Ein systematisches Review aus dem Jahr 2024 fasste dabei diese Faktoren zusammen, welche sich maßgeblich auf die Marktfähigkeit von DiGA auswirkten. Zu diesen gehörten allgemein gesprochen ein patientenzentriertes Design, die Effektivität der Anwend­ung selbst, die Benutzerfreundlichkeit und die Einhaltung von Datenschutz- und Informations­sicher­heits­vor­schrif­ten durch standardisierte Ansätze.

Im Folgenden sind diese Erfolgs­fak­toren jeweils übergeordnet mit Bei­spielen weiterführend erörtert [16]:

  • Technische Erfolgsfaktoren (Design und Funktionalität, die benutzerfreundlich/zentriert sind und den (individuellen) Bedürf­nis­sen von Patienten und Gesund­heits­personal entsprechen; Be­rück­sichtigung von Datenschutz- und Sicherheitsbedenken, um das Vertrauen der Nutzer zu stärken und die Datensicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten; Bereitstellung von technischem Support für Endnutzer; Skalier­barkeit und Einsatz agiler Ent­wick­lungs­methoden; Durchführung gründlicher Tests, um Funk­tio­na­li­tät und Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten)
  • Soziale Erfolgsfaktoren (Ein­bin­dung der Endnutzer in den Ge­staltungsprozess; Berück­sich­ti­gung der unterschiedlichen Kul­tu­ren und Altersgruppen sowie der sprachlichen Vielfalt unter den End­nut­zern und Entwicklung einer ge­meinsamen Sprache; Schulung, Training und Onboarding der End­nutzer; Nachweis der klinischen Wirksamkeit und Berücksichtigung gesellschaftlicher oder patientenbezogener Vorteile; Verständnis der Patientenbedürfnisse und -präferenzen, einschließlich des Engagements der Patienten, der Akzeptanz durch die Anbieter und der kulturellen Normen im Bereich der Gesundheitsfürsorge).
  • Network Management (Sicher­stellen, dass alle Beteiligten in den Entwicklungs- und Umsetzungs­prozess einbezogen werden; Auf­bau starker Netzwerke und Part­ner­schaften; effektive Kommu­ni­kation und Koordination zwi­schen den Beteiligten).
  • Organisatorische Erfolgsfaktoren (Strukturen und Prozesse innerhalb von Gesundheits­organi­sa­tio­nen, die die Einführung erleichtern, wie z.B. Ressourcen­zuwei­sung und Integration von Ar­beits­abläufen; Angebot von kon­ti­nuier­lichen Schulungen, Fort­bildungen und Unterstützung für Ärzte und Teammitgliedern; Integration in bestehende Arbeits­abläufe, Richt­linien und organisatorische Ziele, um eine nahtlose Einführung und Nutzung zu gewährleisten; Aus­richtung digitaler Gesundheits­dienste auf bestehende Versor­gungs­prozesse; Flexibilität und Anpassungsfähigkeit)
  • Ethische Erfolgsfaktoren (Berücksichtigung des Schutzes der Privatsphäre und der Ver­trau­lichkeit und Einholung der informierten Zustimmung der End­nutzer, z. B. für die Daten­er­he­bung und -nutzung; Ge­währ­leis­tung der ethischen Nutzung von Patientendaten und der Achtung der Patienten­auto­no­mie; Be­hand­lung von Fragen im Zu­sam­men­hang mit Daten­ei­gen­tum, -verwaltung und -löschung).
  • Regulatorische Erfolgsfaktoren (Einhaltung einschlägiger Gesetze, Vorschriften und Standards für die Erhebung, Speicherung und Nut­zung von Daten; Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und enge Zusammenarbeit mit Rechts­ex­perten oder Aufsichts­be­hörden).

Durch die Berücksichtigung und U­mset­zung dieser kritischen Er­folgs­faktoren können Sie als DiGA-Her­steller ihre Chancen auf langfristigen Erfolg erhöhen und Ihre Produkt „markt­fest“ machen.

Die Zukunft der DiGAs

Es ist einiges im Fluss: zub Beispiel die voraussichtlich ab 2026 obligatorische an­wendungsbegleitende Erfolgs­mes­sung (AbEM) ist, das Zusammen­spiel mit der neu eingeführten elektronischen Patientenakte oder die Prüf­kri­terien für den Datenschutz bei DiGA und DiPA über die BSI TR-03161 als neue Nachweisgrundlage, um nur einige Beispiele zu nennen.

Aspekte wie „Gamification“, Einsatz von künstlicher Intelligenz, Einbettung von therapeutischen Bestandteilen der DiGA als App in Plattformmodellen oder das besondere Datenpotenzial durch die gesammelten DiGA-Daten in Europa können die Nutzung und Akzeptanz von DiGA nachhaltig positiv beeinflussen. Auch sollten zukünftig Nutzerfeedbacks besser in der Entwicklung und Weiterentwicklung berücksichtigt werden. Auch auf regulatorischer Ebene liegen Potenziale, um zukünftig DiGA zu fördern (z.B. im Hinblick auf die Digitalisierungs­stra­tegie). So könnte die Unsicherheit über den Verordnungsprozess bei­spiels­weise durch das E-Rezept in der Versorgung aufgelöst werden und DiGA stärker als sinnvolle Innovation in die digitale Gesundheitsversorgung aufgenommen werden [15].

Fördermöglichkeiten

An der Stelle möchten wir kurz auf die Fördermöglichkeiten für DiGA eingehen. Durch entsprechende Förder­maß­nahmen sollen kleine und mittel­stän­dische Unter­neh­men (KMU) Un­ter­stützung erhalten. Ein Beispiel hier wäre eine mögliche BMBF-Förder­maß­nahme für die „Klinische Vali­die­rung innovativer medizintechnischer Lösungen“. Die geförderten Inhalte umfassen die Vorbereitung und Dur­chführung von klinischen Studien. Dabei sind ausschließlich KMU mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland antragsberechtigt. Ebenfalls kann eine Einbindung weiterer Akteure im Un­ter­auftrag (CROs, Kliniken, etc.) erfolgen [17].

Fazit

Digitale Gesundheitsanwendungen sind in den letzten Jahren immer mehr Teil der regulären Gesundheits­ver­sor­gung geworden. Stetig steigende Auf­nah­mezahlen bei zunehmender Anzahl dauerhafter Listungen im DiGA-Verzeichnis belegen dies. Dabei scheint die Vorläuferrolle Deutsch­lands bzgl. DiGA auf unsere direkten europäischen Nachbarn wie Frank­reich, Belgien und Österreich abgefärbt zu haben.

Aber die digitalen Helfer selbst sind noch immer bei uns in der Diskussion, vor allem wegen der Preisgestaltung und teilweise zu hohen Erwartungen an die Apps, welche nicht erfüllt werden können. Gleichzeitig wird aber gesehen, dass DiGA das Potenzial zur Verbesserung der medizinischen Ver­sorgung und zur stärkeren Vernetzung der verschiedenen Versorgungs­an­ge­bote bieten. Hierbei ist jedoch in den Bereichen Akzeptanz und Nutzer­zu­frie­denheit noch Luft nach oben, um die breite Gesellschaft der Nutzer sowie Ärzte mitnehmen zu können. Da­bei sind kritische Erfolgsfaktoren als Hersteller zu berücksichtigen, um das Produkt möglichst lange am Markt halten zu können. Zukünftig wird es noch einige Hürden dieser Techno­lo­gien u.a. in den Bereichen Regulation sowie Datenschutz geben, wobei ein großes Potenzial dieser digitalen Hel­fer durch Weiterentwicklung, Kombi­na­tion mit Zukunftstechnologien und als exzellente Datenquelle für die medizinische Forschung gesehen wird.

Quellen

1. DiGA-Leitfaden v. 3.5, 28.12.2023
2. diga.bfarm.de/de (Aufgerufen 17.03.25)
3. www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/_FAQ/DigiG/_artikel.html (Abgerufen am 12.03.25)
4. www.diga.bfarm.de/de/verzeichnis (Abgerufen am 18.03.25)
5. www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiGA-und-DiPA/DiGA/Wissenswertes/_artikel.html, (Abgerufen 18.03.25)
6. www.dsv-europa.de/de/news/2022/04/belgien-erstattet-digitale-gesundheitsanwendung-diga.html (Abgerufen 12.03.25)
7. www.handelsblatt.com/inside/digital_health/gesundheitsapps-neuer-markt-fuer-deutsche-firmen-wie-attraktiv-ist-die-franzoesische-diga/29136588.html (Abgerufen 12.03.25)
8. www.sozialministerium.at/dam/jcr:6f5c5706-b2c4-48a2-8b6a-c7f72f9580e3/240806-eHealth-bf.pdf (Abgerufen 12.03.25)
9. www.aok.de/pp/gg/magazine/gesundheit-gesellschaft-09-2024/rundruf-diga/ (Aufgerufen 17.03.25)
10. www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_diga.jsp (Aufgerufen 17.03.25)
11. Schmidt L et al. The three-year evolution of Germany‘s Digital Therapeutics reimbursement program and its path forward. NPJ Digit Med. 2024 May 24;7(1):139.
12. www.iese.fraunhofer.de/blog/digitale-gesundheitsanwendungen-zwischenfazit/ (Aufgerufen 17.03.25)
13. www.digitalversorgt.de/wp-content/uploads/2024/01/DiGA-Report-2023-SVDGV.pdf (Aufgerufen 17.03.25)
14. www.tk.de/resource/blob/2125136/dd3d3dbafcfaef0984dcf8576b1d7713/tk-diga-report-2022-data.pdf (Aufgerufen 17.03.25)
15. Schlieter H et al. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Spannungsfeld von Fortschritt und Kritik : Diskussionsbeitrag der Fachgruppe „Digital Health“ der Gesellschaft für Informatik e. V. Bundesgesundheitsbl . 2024 Jan;67(1):107-114. German.
16. Schramm L et al. Critical success factors for creating sustainable digital health applications: A systematic review of the German case. Digit Health. 2024 Apr 24; 10:20552076241249604.
17. www.projekt-portal-vditz.de/bekanntmachung/klinische-validierung-innovativer-medizintechnischer-loesungen (Aufgerufen 18.03.25)

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