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Wir unterstützen bei DiGA-Studien


DiGA Studie mt novineon

Von der Pilotstudie über das Evaluationskonzept bis hin zur eigentlichen DiGA-Studie

Für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) - medizinische Apps - ist eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse möglich. Voraussetzung ist, dass die DiGAs durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im DiGA-Verzeichnis gelistet werden. Dazu muss der positive Versorgungseffekt durch klinische Studien nachgewiesen werden. Möglich ist auch eine vorläufige Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis, bei der der Nachweis der positiven Versorgungseffekte innerhalb von einem bis maximal zwei Jahren erfolgen muss. So ist bereits die Erstattungsfähigkeit gegeben, während eine klinische Studie durchgeführt wird.
Wir haben bereits Erfahrungen in der Durchführung von DiGA-Studien und freuen uns, auch Ihr Projekt zu unterstützen – von der Pilotstudie über das Evaluationskonzept bis hin zur eigentlichen DiGA-Studie!

Sprechen Sie uns an:
studies@novineon.com
Tel. 07071 98979-139