Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Geltungsbereich, anzuwendendes Recht
1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen der Firmen novineon Healthcare Technology Partners GmbH sowie novineon CRO GmbH (im Folgenden beide „novineon“) und ihren Geschäftspartnern, ergänzend gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Der Auftraggeber erklärt mit der Annahme des Angebots sein Einverständnis mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen, sowohl für den vorliegenden als auch für alle späteren Geschäftsabschlüsse mit novineon.
3. Abweichende Vereinbarungen − auch wenn sie in die Bestellung des Auftraggebers aufgenommen odermündlich vereinbart sind − gelten nur dann als Vertragsinhalt, wenn sie von novineon ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
II. Angebote und Angebotsunterlagen
1. Alle Aufträge, denen kein schriftliches Angebot von novineon zugrunde liegt, werden für novineon erst mit der ausdrücklich erteilten schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.
2. Angebotsunterlagen dürfen ohne Genehmigung von novineon weder im Original noch in Vervielfältigungen Konkurrenten/Wettbewerbern oder deren Mitarbeitern vorübergehend oder dauernd überlassen werden.
III. Preise
Für Lieferungen und Leistungen, die mehr als 12 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, gilt der am Liefertag gültige Preis.
IV. Lieferfrist, Teillieferungen
1. Die Angabe einer Lieferfrist ist grundsätzlich unverbindlich. Bei Überschreitung eines als verbindlich vereinbarten Liefertermins kann sich der Auftraggeber auf die in §§ 281, 326 BGB geregelten Verzugsfolgen erst berufen, wenn er novineon zuvor schriftlich eine mindestens 4-wöchige Nachfrist gesetzt hat.
2. novineon ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn nicht ausdrücklich gegenteilige Vereinbarungen getroffen wurden.
V. Haftung
Unsere Begutachtung im Rahmen des Projektes und die Berichterstattung in dieser Analyse erfolgt auf Grundlage unserer allgemeinen Auftragsbedingungen und insbesondere auf der Grundlage der folgenden Haftungsregelungen:
Unsere Begutachtung und diese Analyse sind nur für die Verwendung durch unseren Auftraggeber bestimmt, der Schutz von Interessen Dritter ist nicht Zweck und Gegenstand unserer Tätigkeit. Unserem Auftraggeber gegenüber sowie, falls wir entgegen der vorstehenden Regel doch Schutzpflichten gegenüber Dritten haben sollten, gegenüber diesen Dritten, ist unsere Haftung wie folgt beschränkt:
Unsere Haftung für die einfach-fahrlässige Verletzung von Pflichten, die im Rahmen unserer Tätigkeit nicht zu unseren Hauptpflichten gehören, ist ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen haften wir auch nicht für grob-fahrlässige Verletzungen von solchen Pflichten, die im Rahmen unserer Tätigkeit nicht zu unseren Hauptpflichten gehören, durch unsere einfachen Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist unsere Haftung auf den unmittelbar entstandenen, vertragstypischen, für uns bei Annahme des Auftrages vorhersehbaren Schaden ohne jede Folgeschäden und ohne Haftung für entgangenen Gewinn begrenzt. In jedem Fall ist unsere Haftung auf eine Höchstsumme von EURO 25.000,--
pro Schadensfall begrenzt. Dasselbe gilt für unsere deliktische Haftung. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für vorsätzliche oder grob-fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
VI. Abnahme
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, kann novineon anstelle der Erfüllung des Vertrages Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns verlangen. Der Schaden ist mit 30% der Auftragssumme anzusetzen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt ebenfalls vorbehalten.
VII. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind innerhalb innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist ist der Rechnungsbetrag mit 8% über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.
2. Die Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderung durch den Auftraggeber wird ausgeschlossen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. novineon behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen einschließlich der Kosten etwaiger Zubehör- und Ersatzteile sowie anfallender Reparaturen und Ersatzlieferungen.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, z. B. bei Zahlungsverzug, ist novineon zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt, ohne dass damit ein Rücktritt vom Vertrag erklärt ist.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Tübingen.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Geschäften, für die diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, ist der Sitz des Beklagten. novineon ist jedoch auch berechtigt, gegen den Auftraggeber an dem für novineon allgemein zuständigen Gericht (Tübingen) Klage zu erheben.
X. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand 27. Januar 2020