Mit der erneuten Anpassung der Übergangsfristen zur IVDR haben die Hersteller Zeit gewonnen, um die neuen Anforderungen zu meistern. Trotzdem ist rasches Handeln gefragt, um nicht in Zeitnot zu geraten.
In der zweiten Ausgabe unserer Virtual Lunch Veranstaltung mit Fokus auf IVDs gehen wir auf zwei wesentliche Schritte bei diesem Vorhaben ein: Die Qualifizierung und Klassifizierung des Produkts und die Bereichsausnahme des Art. 1 Abs. 3 IVDR.
Christoph Kiesselbach (Schrack & Partner) erläutert was ein Produkt überhaupt zum In-vitro-Diagnostikum macht, gibt einen Überblick über die mit der IVDR neu eingeführten Klassifizierungsregeln und geht auf mögliche Fallstricke bei der Zuordnung und Klassifizierung ein.
Von „Research Use Only“ bis zum allgemeinen Laborbedarf: Durch die Bereichsausnahme des Art. 1 Abs. 3 IVDR gelten die Anforderungen der IVDR für eine ganze Reihe von Produkten nicht. Dr. Christoph Renz (VOELKER & Partner) gibt einen Einblick und zeigt auch die Grenzen der Bereichsausnahme auf.
Bei allem bleibt genug Zeit für Ihre konkreten Fragen.
Wählen Sie sich dazu am Donnerstag, den 26.09.2024 ab 11:50 Uhr in den unten angegeben Link per MS Teams ein. Die Veranstaltung dauert von 12:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr. Die Slides zum Virtual Lunch können Sie bei den Organisatoren erfragen.
Klicken Sie hier, um kostenlos teilzunehmen.
Besprechungs-ID: 395 070 011 436
Kennung: d2uMRj
Mit diesem Link werden Sie auf die Videokonferenz-Oberfläche von Microsoft Teams weitergeleitet. Die Teilnahme ist über die Webbrowser Edge, Firefox und Chrome oder über Apps für alle Betriebssysteme und Mobilgeräte unkompliziert möglich.
Wir bitten darum, das Mikrofon einstweilen stumm zu schalten. Zu Beginn des Online-Seminars werden wir erläutern, wie Sie Fragen stellen können.
Wir freuen uns schon darauf, Sie bei unserem Virtual Lunch begrüßen zu können.
Die Referenten
Dipl.-Biologe Christoph Kiesselbach
Schrack & Partner
Ingenieure, Naturwissenschaftler
Dr. Christoph Renz
Rechtsanwalt
VOELKER & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB